Das Honorar für jeden Übersetzungsauftrag vereinbaren wir im Voraus individuell – gegebenenfalls auf der Grundlage eines Kostenanschlages – entweder als Honorar auf der Basis von Standardzeilen (angefangene Zeilen zu je 55 Anschlägen, das heißt Zeichen einschließlich Leerzeichen) beziehungsweise Normseiten (Seiten zu je 30 Standardzeilen), bezogen jeweils grundsätzlich auf den Zieltext, oder aber als Pauschalhonorar für den gesamten Auftrag.
Taxen und gemeinsame Vergütungsregeln
Bei der individuellen Vereinbarung des Honorars auf der Basis von Standardzeilen können insbesondere die Taxen nach § 11 des deutschen Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes – JVEG – als (freilich sehr grobe) Orientierung dienen. Bei literarischen Übersetzungen gilt Entsprechendes für die Gemeinsamen Vergütungsregeln des VdÜ.
Preise für Urkundenübersetzungen
Urkunden unterscheiden sich hinsichtlich Umfang und Schwierigkeit des enthaltenen Textes zu stark, als dass für ihre Übersetzungen verbindliche Pauschalpreise angegeben werden könnten. Auch für Urkundenübersetzungen vereinbaren wir unser Honorar daher im Voraus individuell. Die folgenden Durchschnittspreise für bescheinigte Übersetzungen können jedoch als Richtwerte dienen.
Urkundentyp | Umfang | Preis |
Abiturzeugnis | 2 DIN-A-4-Seiten | 68,– EUR |
Geburtsurkunde | 1 DIN-A-4-Seite | 46,– EUR |
Heiratsurkunde | 1 DIN-A-4-Seite | 46,– EUR |
Weitere Ausfertigung | wie Erstausfertigung | 12,– EUR |
Die Übersetzung etwaiger Apostillen oder Legalisierungsvermerke ist im angegebenen Preis enthalten.
Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
Hinsichtlich Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen sowie für ähnliche Leistungen orientieren wir uns an § 2 Abs. 2 des deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes – RVG –, insbesondere an den Beträgen und Pauschalen nach dessen Anlage 1, sofern insoweit ungewöhnlich umfangreiche Leistungen zu erbringen sind.
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