Deutsch

Das Deutsche rechnet – wie auch das Englische – zum germanischen Zweig der indoeuropäischen Sprachfamilie, genauer zur Gruppe der westgermanischen Sprachen. Es ist Amtssprache Deutschlands, Österreichs und Liechtensteins sowie eine der Amtssprachen Belgiens, der Schweiz und Luxemburgs, gehört zu den Amtssprachen der Europäischen Union und wird von rund 100 Millionen Menschen als Muttersprache gesprochen.

Geschichte

Die Geschichte der deutschen Sprache beginnt – so eine etablierte Epocheneinteilung – mit dem Althochdeutschen, das sich im achten Jahrhundert, nach der sogenannten Zweiten (auch: deutschen) Lautverschiebung, auf der Grundlage verschiedener germanischer Dialekte herausbildet. Zur gleichen Zeit erfolgt auch der Übergang zur Schreibung mittels lateinischer Buchstaben. Als ältestes Zeugnis der deutschen Sprache gilt ein lateinisch-althochdeutsches Wörterverzeichnis, das vermutlich um 760 im Bistum Freising entstanden ist. Das nach seinem ersten Worteintrag »Abrogans« benannte Werk ist in drei Abschriften aus der Zeit um 800 erhalten, die sich heute in St. Gallen, Paris und Karlsruhe befinden. Ein weiteres bedeutendes Zeugnis der althochdeutschen Sprache sind die Merseburger Zaubersprüche, die in der ersten Hälfte des zehnten Jahrhunderts vermutlich im Kloster Fulda niedergeschrieben, 1841 im Dom zu Merseburg entdeckt und 1842 von Jacob Grimm veröffentlicht werden. Die Geschichte des Deutschen reicht weiter über das Mittelhochdeutsche, dessen wichtigste literarische Werke der Parzival von Wolfram von Eschenbach, der Tristan von Gottfried von Straßburg und das Nibelungenlied sowie die Dichtungen Walthers von der Vogelweide (alle um 1200), Neidharts von Reuental (erste Hälfte des 13. Jahrhunderts) und Heinrichs von Meißen, genannt Frauenlob (um 1300) sind. Es finden sich in dieser Epoche aber auch deutschsprachige Gesetzeswerke, etwa der von Eike von Repgow in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts verfasste Sachsenspiegel sowie der Mainzer Landfrieden aus dem Jahr 1235, der sowohl in lateinischer als auch in deutscher Sprache abgefasst wird. Das Deutsche entwickelt sich sodann über das Frühneuhochdeutsche (mit Luthers Bibelübersetzung aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts als Hauptwerk) bis zum Neuhochdeutschen, dessen Epoche etwa in der Mitte des 17. Jahrhunderts beginnt und das die heutige Sprachstufe des Deutschen mit umfasst. In diese jüngste, ausgedehnte Epoche der deutschen Sprachgeschichte fallen somit die Werke definierender Autoren wie Gotthold Ephraim Lessing (1729–1781), Johann Wolfgang von Goethe (1749–1832), Friedrich Schiller (1759–1805), E. T. A. Hoffmann (1776–1822), Heinrich von Kleist (1777–1811), Heinrich Heine (1797–1856), Theodor Storm (1817–1888), Theodor Fontane (1819–1898), Gerhart Hauptmann (1862–1946), Rainer Maria Rilke (1875–1926), Thomas Mann (1875–1955), Hermann Hesse (1877–1962), Robert Musil (1880–1942), Franz Kafka (1883–1924) und Berthold Brecht (1898–1956).

Standardisierung

Die deutsche Sprache erlebt im Laufe ihrer Geschichte zahlreiche Schritte der Vereinheitlichung und Kodifizierung. Das Bedürfnis nach Standardisierung steigt in dem Maße, in dem insbesondere das Lateinische vom Deutschen abgelöst wird – zunächst in der Volksliteratur, später auch in der Verwaltung, im Schulunterricht und in den Wissenschaften. Arbeiten zur systematischen Vereinheitlichung der Schriftsprache finden sich aber erst spät. Von fundamentaler Bedeutung sind Johann Christoph Gottscheds Grundlegung einer deutschen Sprachkunst aus dem Jahr 1748 sowie die Werke Johann Christoph Adelungs, insbesondere sein Grammtisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, das 1774 bis 1786 in erster Auflage erscheint. Weitere Meilensteine sind sodann das Deutsche Wörterbuch, begonnen von Jacob und Wilhelm Grimm in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts und bis heute nicht vollendet, sowie die Werke Konrad Dudens, Die deutsche Rechtschreibung aus dem Jahr 1872 mit 6 000 Stichworten und schließlich das daraus entwickelte Vollständige Orthographische Wörterbuch der deutschen Sprache, das zuerst 1880 mit einem Umfang von 28 000 Stichworten erscheint – neun Jahre nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871. Konrad Duden, der von Vielen als Vater der deutschen Orthographie betrachtet wird, hatte seine Kindheit in Wesel verbracht, sein Studium in Bonn absolviert und neben Anstellungen in Frankfurt am Main und Soest Studienreisen in das Vereinigte Königreich unternommen sowie eine längere Zeit im italienischen Genua verbracht und war in Marburg mit einer Dissertation über Sophokles’ Tragödie Antigone promoviert worden. Später wirkte er als Gymnasialdirektor in Schleiz und Hersfeld. In die Zeit der Entstehung und Weiterentwicklung seines Wörterbuches fallen auch zwei Orthographische Konferenzen in den Jahren 1876 und 1901 in Berlin. Auf der Zweiten Orthographischen Konferenz einigen sich die Teilnehmer etwa auf die Abschaffung des »th« in deutschen Wörtern; beibehalten wird aber – auch gegen den Widerstand Konrad Dudens – die konsequente Großschreibung von Substantiven, die seit dem 18. Jahrhundert und bis in die Gegenwart eine Einzigartigkeit der deutschen Schriftsprache darstellt. »Der Duden« wird 1956 durch Beschluss der Kultusministerkonferenz zum auch offiziell maßgebenden Regelwerk der deutschen Sprache. Dies ändert sich allerdings schon 40 Jahre später: Mit den Rechtschreibreformen der Jahre 1996, 2004 und 2006 samt ihren Aktualisierungen 2011 und 2017 wird ein neues, eigenständiges Regelwerk (die häufig so genannte »neue Rechtschreibung«) eingeführt, das den vorläufigen Schlusspunkt in der Geschichte der Kodifizierung der deutschen Sprache bildet.

Kennzeichen

Das Deutsche kennt in grammatischer Hinsicht mit Blick auf die Verba die drei Modi (Aussageweisen) Indikativ (Wirklichkeitsform), Konjunktiv (Möglichkeitsform) und Imperativ (Befehlsform) sowie die sechs Tempi (Zeiten) Präsens (Gegenwart), Präteritum (Vergangenheit), Perfekt (vollendete Gegenwart oder zweite Vergangenheit), Plusquamperfekt (Vorzeitigkeit in der Vergangenheit), Futur I (Zukunft) und Futur II (Vorzeitigkeit in der Zukunft). Mit Blick auf die Nomina unterscheidet man die drei Genera (Geschlechter) Maskulinum (männlich), Femininum (weiblich) und Neutrum (sächlich), die beiden Numeri Singular (Einzahl) und Plural (Mehrzahl) und die vier Kasus (Fälle) Nominativ (Wer-Fall), Genitiv (Wes-Fall), Dativ (Wem-Fall) und Akkusativ (Wen-Fall). Eine Besonderheit des Deutschen besteht in den verhältnismäßig komplexen Normen der Syntax (Wortstellung im Satz). So steht etwa das finite Hilfsverb im Hauptsatz stets unmittelbar nach dem Subjekt an zweiter Stelle, während das Verb im Nebensatz am Satzende steht – eine Eigenart, die gerade beim Erlernen des Deutschen als Fremdsprache Schwierigkeiten bereitet. Im Übrigen ist die Wortstellung im Satz in weitem Umfang frei. Charakteristisch ist darüber hinaus die Leichtigkeit, mit der im Deutschen aus einzelnen Substantiven Komposita (zusammengesetzte Substantive) gebildet werden können.

Wortschatz

Wie bei allen anderen Sprachen, so ist auch im Falle des Deutschen die genaue Bestimmung des Wortschatzes schwierig; sein Umfang ist stark definitionsabhängig. Der Wortschatz des Deutschen wird jedoch vielfach auf 400 000 bis 500 000 Lexeme geschätzt und ist damit vermutlich größer als der des Italienischen, aber kleiner als der des Englischen. Allerdings handelt es sich dabei um einen weitgehend theoretischen Wert. Einen besseren Eindruck erhält, wer bedenkt, dass der Wortschatz im deutschsprachigen Werk Luthers sowie im Werk Storms auf je etwa 23 000 Worte, im Werk Schillers auf rund 30 000 und im Werk Goethes gar auf 93 000 Worte geschätzt wird.

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